Sicher für Sie und Ihre Anlage

Reinigung elektrischer Betriebsräume

Elektrische Betriebsstätten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder durch „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EUP) betreten werden. Zu diesen elektrischen Betriebsstätten zählen:
  • abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen
  • Transformationszellen
  • Schalterzellen
  • Verteilungsanlagen in Gehäusen und anderen abgeschlossenen Anlagen
  • Triebwerkräume von Aufzügen

Unsere Fachkräfte haben die Qualifikation als „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EUP). Somit haben sie die Erlaubnis und das erforderliche theoretische Fachkundewissen, ohne Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft Reinigungsarbeiten in elektrischen Betriebsräumen durchzuführen.
Laien der Elektrotechnik dürfen diese Räume aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft oder einer EUP betreten und müssen ständig beaufsichtigt werden.


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Überzeugt und zufrieden mit unseren Reinigungsleistungen

Das sagen unsere Kunden und Partner

Ihr Ansprechpartner

Dusan Potocnik

Geschäftsführer

IHK geprüfter Schädlingsbekämpfer

Staatl. gepr. Desinfektor & Hygienebeauftragter

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

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